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Ein Pkw-Anhänger muss mit vorderen Positionsleuchten ausgestattet sein, allerdings nur, wenn er breiter als 1,6 Meter ist. In den Beleuchtungsvorschriften für Fahrzeuge, einschließlich Anhängern, ist festgelegt, welche Leuchten angebracht werden müssen. Bei Anhängern hängen die Beleuchtungsanforderungen von der Größe des Anhängers ab.
Dies ist in der Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) - "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen" Unterabschnitt 6.9. Begrenzungsleuchten (Regelung Nr. 7) 6.9.1. festgelegt, in dem es heißt: "Vorgeschrieben für alle Kraftfahrzeuge. Vorgeschrieben für Anhänger mit einer Breite von mehr als 1 600 mm. Fakultativ bei Anhängern mit einer Breite von weniger als 1 600 mm".
Bei Anhängern mit einer Breite von mehr als 2,1 m ist es erforderlich, den Anhänger mit Begrenzungsleuchten vorne und hinten auszustatten. Anhänger mit einer Länge von mehr als 6 Metern (einschließlich Deichsel) sollten jedoch mit Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein.
Denken Sie daran, dass die Sicherheit im Straßenverkehr an erster Stelle steht. Daher ist es wichtig, die Verkehrsregeln zu beachten und sicherzustellen, dass unser Fahrzeug und unser Anhänger in einwandfreiem Zustand sind.
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