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Leichte Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg erfreuen sich bei Autofahrern großer Beliebtheit. Sie sind leicht zu transportieren und erfordern keinen besonderen Führerschein. Aber müssen sie unbedingt mit einem Rückfahrlicht ausgestattet sein? Die Antwort auf diese Frage finden Sie in diesem Eintrag.
Laut gesetzlichen Vorschriften müssen leichte Anhänger bis 750 kg nicht mit einer Bremse ausgestattet sein. Dies ist eines der Merkmale, die am häufigsten die Wahl dieses Anhängertyps durch Fahrer der Kategorie B bestimmen, da das Gesamtgewicht von Auto und Anhänger 4.250 kg nicht überschreiten darf.
Leichte Anhänger werden in die Kategorie O1 eingestuft, in der die Verwendung eines Rückfahrlichts nicht erforderlich ist, wie in der Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – „Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Fahrzeugen in Bezug auf“ festgelegt Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“, Abschnitt 6.4. Rückfahrscheinwerfer (Regelung Nr. 23), Absatz 6.4.1. Der Verwendungszweck lautet bezüglich der Verwendung eines Rückfahrscheinwerfers wie folgt: „Vorgeschrieben bei Kraftfahrzeugen und Anhängern der Klassen O2, O3 und O4. Optional bei Anhängern der Klasse O1.“
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass leichte Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg nicht mit einem Rückfahrlicht ausgestattet sein müssen. Es lohnt sich jedoch immer, die örtlichen Straßenverkehrsvorschriften und technischen Anforderungen in Ihrem Land zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihr Anhänger legal und sicher zu verwenden ist.
Denken Sie daran, dass die Sicherheit im Straßenverkehr das Wichtigste ist. Deshalb sollten Sie stets die Straßenverkehrsregeln befolgen und für den ordnungsgemäßen technischen Zustand Ihres Fahrzeugs und Anhängers sorgen.
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